Vertrauensschadenversicherung
Schadenprevention

 

Abwehr durch Schadenprävention

Auch umfangreiche präventive Massnahmen und Kontrollen können Missbräuche und betrügerische Handlungen natürlich nicht vollständig verhindern. Sie können diese jedoch zumindest erschweren. Sie sollten daher die folgenden Empfehlungen beherzigen: Wenn eine Geschäftsbeziehung schon seit einigen Jahren besteht, wächst natürlich auch das Vertrauen zum Kunden. Auch bei grossen Unternehmen gehen Sie sicher davon aus, dass die Zahlungen geleistet werden. Schliesslich will ja niemand seine Reputation verlieren. Oder aber der Käufer hat Ihnen zugesichert, dass ein Budget bereitgestellt ist und Sie problemlos bezahlt werden. Oder aber Ihr Vertriebsteam hat die Historie des Kunden anderswo geprüft und ist zuversichtlich, dass der Kunde finanziell stabil ist.

 

  • Regeln Sie die einzelnen Geschäftsprozesse und schaffen Sie so Transparenz.
  • Legen Sie Aufgaben, Befugnisse und Verantwortungen klar fest.
  • Achten Sie auf Funktionstrennung (z.B. Kasse, Buchhaltung und Mahnwesen nicht in einer Hand).
  • Versuchen Sie, „Herrschaftswissen“ einiger weniger Mitarbeiter zu vermeiden.
  • Integrieren Sie Kontrollen in den täglichen Ablauf. Führen Sie regelmässig bei allen Mitarbeitern – unabhängig von der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit – Stichproben durch, damit potenzielle Täter sich nicht darauf einstellen können.
  • Überprüfen Sie die Wirksamkeit Ihres internen Kontrollsystems (Revision und Compliance).
  • Führen Sie regelmässig Kontrollen und Besuche bei Ihren Tochtergesellschaften oder Niederlassungen im In- und Ausland durch.
  • Legen Sie besonderen Wert auf die Prüfung Ihrer Liquidität. Fordern Sie Ihren Jahresabschlussprüfer auf, die einzelnen Positionen der Bilanz genau zu erläutern.
  • Prüfen Sie neue Mitarbeiter – insbesondere solche für Schlüsselpositionen – vor der Einstellung „auf Herz und Nieren“. Lassen Sie sich ausführliche Unterlagen und Referenzen vorlegen. Verlangen Sie stets alle Unterlagen im Original. Bestehen Sie ggf. auf der Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges.
  • Fördern Sie Veränderungsbereitschaft und Mobilität Ihrer Mitarbeiter innerhalb Ihres Unternehmens.
* Hinweis: Diese Checkliste enthält unsere Vorschläge für präventive Massnahmen. Es handelt sich jedoch nicht um verbindliche Vorgaben. Ihnen steht es selbstverständlich frei, anders zu verfahren.