Zahlungsbetrug via Internet – was tun?
Schnell Handeln!
1. Unterrichten Sie SOFORT Ihre Bank von dem Schadensfall unter Beifügung aller verfügbaren Unterlagen.
2. Stellen Sie sicher, dass keine weiteren Zahlungen mehr geleistet werden und weiterhin eingehende E-Mails der mutmasslichen Täter der in Ihrem Haus zuständigen Stelle umgehend vorgelegt werden.
3. Sichern Sie alle verfügbaren Unterlagen, die direkt oder indirekt mit dem Schadensfall zu tun haben können, elektronisch und in Papierform wie beispielsweise
4. Zeigen Sie uns den Schadensfall unter Beifügung aller vorhandenen Unterlagen SOFORT an.
5. Erstatten Sie bei der für Sie zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige unter Beifügung aller Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen.
6. Sensibilisieren Sie nochmals Ihre Mitarbeiter entsprechend unserer Betrugswarnung und für folgende Warnsignale:
(1) Im Regelfall wird die Überweisung im elektronischen Bankenverkehr bereits ausgeführt worden sein.
(2) Banken kommunizieren weltweit einheitlich über das sogenannte SWIFT-System, mit dem Meldungen innerhalb kürzester Zeit gesichert zwischen Banken ausgetauscht werden können.
(3) FINMA = Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
(2) Banken kommunizieren weltweit einheitlich über das sogenannte SWIFT-System, mit dem Meldungen innerhalb kürzester Zeit gesichert zwischen Banken ausgetauscht werden können.
(3) FINMA = Eidgenössische Finanzmarktaufsicht